Skip to content

Kosten

Herzlich willkommen in meiner Privat- und Selbstzahlerpraxis! Hier erwarten Sie eine persönliche eins-zu-eins-Betreuung, viel Zeit für Ihre Anliegen und innovative Behandlungsmethoden.

Kostenüberblick

Ich habe mich bewusst gegen eine Zulassung bei den gesetzlichen Krankenkassen entschieden. Die Behandlung ist also nur für selbst zahlende Kassenpatienten und Privatpatienten möglich. Dadurch bin ich frei in der Therapiewahl und kann Ihnen die Methoden anbieten, von deren Wirksamkeit ich überzeugt bin. Vor allem aber kann ich mir die nötige Zeit für meine Patienten nehmen. Mir ist bewusst, dass dadurch einigen Patienten die Therapie in meiner Praxis aus Kostengründen verwehrt bleiben wird. Falls Sie den Eindruck haben, die Behandlung wäre das Richtige für Sie, aber es finanziell nicht möglich erscheint, schreiben Sie mir und wir finden gemeinsam eine Lösung.

Sie sind privat versichert…
Wenn Sie privat oder über die Beihilfe krankenversichert sind, werden die Behandlungskosten in meiner Praxis in der Regel erstattet – abhängig von den Konditionen Ihres Versicherungsvertrags. Die Abrechnung erfolgt gemäß der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte, www.e-bis.de) und liegt zwischen dem 2,3-fachen und maximal 3,5-fachen Satz (mit Begründung). Einige naturheilkundliche Leistungen sowie bestimmte naturheilkundliche Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel werden leider nicht immer von der Versicherung übernommen. Zudem gibt es innovative oder naturheilkundliche Behandlungen, die in der Gebührenordnung, die noch aus den 1980er-Jahren stammt, nicht aufgeführt sind. In solchen Fällen kann nur eine analoge Abrechnung erfolgen, die von der Versicherung oder Beihilfe gelegentlich abgelehnt wird. Auch die ausführliche Gesprächszeit, die für eine ganzheitliche Diagnostik und Therapie notwendig ist, wird von den Versicherern nicht immer anerkannt. Glücklicherweise treten bei den meisten privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen kaum Erstattungsprobleme auf.

Sie sind gesetzlich versichert…
Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (“über Chipkarte versichert”) sind, kann die Behandlung in meiner Praxis leider nicht erstattet werden. Ich besitze nämlich keinen Kassensitz und kann insofern nur gemäß der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) “privat” abrechnen. Eine derart zeitintensive persönliche Betreuung und innovative Diagnostik ist in der gesetzlichen Versorgung leider nicht vorgesehen.

Mein Tipp:
Es besteht die Möglichkeit, vor Therapiebeginn eine günstige Heilpraktiker-Zusatzversicherung abzuschliessen (ab ca. 20 Euro pro Monat), die auch ärztlich erbrachte alternativmedizinische Leistungen erstattet. Diese übernimmt dann in vielen Fällen einen Teil oder die Gesamtheit der Behandlungskosten. Achten Sie jedoch darauf, dass die Versicherung auch privatärztliche Leistungen nach dem Hufeland-Verzeichnis und GOÄ Höchstsatz erstattet, und lassen Sie sich vor Abschluss von einem Versicherungsprofi gut beraten.

Mit welchen Kosten muss ich ungefähr rechnen?

Für eine Erstanamnese berechne ich ca. 240 Euro. Der Erstkontakt ist auf zwei Stunden angelegt und beinhaltet eine ausführliche Erhebung der Krankengeschichte, eine körperliche Untersuchung mit osteopathischer bzw. chiropraktischer Behandlung, sowie das Erstellen eines ersten Therapieplans. Folgebesprechungen und -behandlungen kosten ca. 120 Euro pro Stunde bzw. ca. 180 Euro pro eineinhalb Stunden. Unabhängig von einer Erstattung durch Ihre Krankenkasse ist die Rechnung in vollem Umfang zu begleichen. Die Zahlung erfolgt direkt vor Ort mittels EC-Karte

Kosten für eine eventuell nötige Labor-Diagnostik (z. B. Mikrobiom, Vitamine und Mineralstoffe, Neurotransmitter) variieren, sie werden aber grundsätzlich im Vorfeld mit Ihnen abgestimmt. Laboruntersuchungen sind Fremdleistungen und werden von dem jeweiligen Labor separat in Rechnung gestellt. Ich bin um größtmögliche Transparenz bemüht und informiere Sie im Vorfeld über mögliche Kosten und eventuell kostengünstigere Alternativen.

Da ich meine Zeit lieber meinen Patienten und deren Behandlungen widme, möchte ich darauf hinweisen, dass ich bei Ablehnungen durch Kostenträger aus Zeitgründen keine Widersprüche / Gutachten für Sie erstellen kann.

Ich reserviere die eingeplante Zeit nur für Sie. Bitte sagen Sie Termine rechtzeitig ab bzw. verschieben sie mindestens 48 Stunden im Voraus. Andernfalls muss ich Ihnen den Termin in Rechnung stellen. Bei akuter Erkrankung bitte so bald wie möglich absagen.